Nach einigen Wochen der Stille – zuletzt bemühte sich hier die Deutsche Direkt Inkasso, die Mandantschaft zu einem Einlenken und vor allem zu einer Zahlung zu bewegen – unterbreitete die Gewerbeauskunft-Zentrale / GWE nun ein neues Vergleichsangebot. Vertreten lässt sich die Gewerbeauskunft-Zentrale nun von Rechtsanwältin Mölleken aus Köln. „Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ steht in großen Buchstaben auf dem Briefkopf… In der Sache bietet die Gewerbeauskunft-Zentrale nichts wirklich neues.
Das Vergleichsangebot der Gewerbeauskunft-Zentrale
Die Gewerbeauskunft-Zentrale lässt als „letztmalig Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen“, ein Vergleichsangebot von 450,00 € unterbreiten. Angeboten wird weiter, dann auf die Forderung für das zweite Vertragsjahr zu verzichten. Auch eine Kündigung des Vertrages, so das Angebot der Gewerbeauskunft-Zentrale, sei dann nicht mehr erforderlich. Aber: Das Angebot, so die Gewerbeauskunft-Zentrale weiter, sei nicht mehr verhandlungsfähig und es werde keine weitere außergerichtliche Korrespondenz mehr geben.
Die rechtskräftigen Gerichtsurteile zugunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale
Die Gewerbeauskunft-Zentrale verweist auf verschiedene zu ihren Gunsten ergangene Urteile:
„Zur Verdeutlichung der Erfolgsaussichten erinnern wir nochmals an die bereits vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsurteile der Amtsgerichte Düsseldorf, Köln, Bergisch Gladbach und ganz aktuell des Landgerichts Gießen.“
Nun ja. Amtsgerichte Köln und Bergisch Gladbach – die Gewerbeauskunft-Zentrale stellte zuletzt darauf ab, in ihren AGB sei Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart. Welches Präjudiz soll damit von einem Urteil aus Köln oder Bergisch Gladbach ausgehen? Amtsgericht Düsseldorf – das jüngere, gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll keine Rolle spielen? Urteil des Landgerichts Gießen – ja, aber kurz danach gab es halt für einen anderen Branchenbuch-Anbieter die Niederlage vor dem Bundesgerichtshof: BGH, Urteil vom 26.07.2012, Az. VII ZR 262/11. Und so weit entfernt von dessen Antragsformularen scheinen die Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht zu liegen…
Ich bin gespannt, ob dies wirklich die letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung der Gewerbeauskunft-Zentrale war.