Kein Privatinsolvenzverfahren ohne außergerichtlichen Einigungsversuch
Nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss der Schuldner mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich nach diesem Antrag eine Bescheinigung vorlegen, wonach innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans erfolglos versucht worden ist.
Mit anderen Worten: Ohne erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch kein Insolvenzverfahren. Und wenn sich der Schuldner außergerichtlich erfolgreich mit allen Gläubigern einigen kann, ist ein Insolvenzverfahren nicht mehr nötig.
Je kürzer die außergerichtliche Schuldenbereinigung dauert, je eher haben Sie Gewissheit, ob Sie am Ende das Insolvenzverfahren beantragen sollten oder nicht. Je sorgfältiger Sie mithelfen, den außergerichtlichen Einigungsversuch vorzubereiten, je schneller gelangen Sie zu Ihrem großen Ziel – der Restschuldbefreiung.
Sechs Schritte zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Mit sechs Schritten können Sie zügig zu einem außergerichtlichen Ergebnis kommen.
Erster Schritt: Unterlagen vorbereiten und ordnen
Ordnen Sie die Forderungsschreiben nach den einzelnen Gläubigern und nach Datum. Damit Sie alles schnell im Blick behalten: Das älteste Schreiben zuunterst, das jüngste Schreiben zuoberst („kaufmännische Heftung“). Beachten Sie, dass vor allem Inkassounternehmen verschiedene offene Rechnungen eines einzelnen Telekommunikationsunternehmens oft getrennt nebeneinander mit verschiedenen Aktenzeichen geltend machen. Hier erleichtern Sie sich den Überblick, wenn Sie die Briefe und Mahnbescheide für jedes einzelne Aktenzeichen getrennt ordnen. Vergessen Sie keinen Gläubiger – auch Familienangehörige und Freunde, die Ihnen vielleicht einmal Geld geliehen haben, sollten Sie in der Privatinsolvenz berücksichtigen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurden oder gar ein Inkassounternehmen oder eine Anwaltskanzlei beauftragt wurde, die Forderung gegen Sie geltend zu machen.
Erstellen Sie – auch für Ihren eigenen Überblick! – eine Liste mit allen Gläubigern und Forderungen. Ein Formular können Sie →hier herunterladen und ausdrucken.
Zweiter Schritt: Beratungshilfeschein?
Wenn Sie kein hohes Einkommen haben oder von Ihrem Einkommen Ehegatten und Kinder versorgen müssen, können Sie bei Ihrem Amtsgericht für die außergerichtliche Schuldenbereinigung einen Beratungshilfeschein beantragen. Die Anwaltskosten trägt dann im Wesentlichen die Staatskasse. Sie müssen lediglich eine Selbstbeteiligung von 15 € hinzuzahlen. Weitere Informationen zur Beratungshilfe mit Links finden Sie →hier.
Dritter Schritt: Haushaltsplan
Können Sie Ihren Gläubigern eine Ratenzahlung oder eine Einmalzahlung anbieten? Oder reicht das Geld gerade aus, damit Sie Miete, Heizung, Strom und Lebensmittel zahlen können? Ein Haushaltsplan verschafft Ihnen Klarheit. Stellen Sie Ihre monatlichen Ausgaben Ihren Einkünften gegenüber. Vergessen Sie dabei nicht, auch Reserven für unvorhergesehene Ereignisse mit einzuplanen – die Waschmachine muss repariert werden, oder die Schuhe gehen kaputt.
Vierter Schritt: Besprechung – in der Kanzlei oder auch am Telefon
In einer gemeinsamen Besprechung werden wir Ihre Gläubigerliste und Ihren Haushaltsplan durchgehen. Ich werde Sie beraten, ob ein Ratenzahlungsangebot, ein Angebot über eine Einmalzahlung oder ein flexibler Nullplan für Sie günstiger ist. So können Sie entscheiden, welche dieser Alternativen Sie wählen werden.
Fünfter Schritt: Schuldenbereinigungsplan
Allen in Ihrer Liste aufgeführten Gläubigern werde ich entsprechend Ihrer Entscheidung den Schuldenbereinigungsplan übersenden. Ich werde Ihre Gläubiger dabei auffordern, mir mitzuteilen, ob sie den Schuldenbereinigungsplan annehmen oder ablehnen.
Sechster Schritt: Daueraufträge
Wenn Sie sich für eine Ratenzahlung entschieden haben und alle Ihre Gläubiger diesem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, vereinfachen Sie sich die Arbeit, wenn Sie für jeden einzelnen Gläubiger für die Laufzeit der Ratenzahlung einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse einrichten. Sie vermeiden damit, dass Sie versehentlich eine Ratenzahlung übersehen und der Schuldenbereinigungsplan deswegen eventuell nachträglich scheitert.
Und wenn nicht alle Gläubiger Ihren Schuldenbereinigungsplan annehmen?
Dann ist der Weg in das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren frei. Innerhalb von sechs Monaten müssen Sie Ihren Insolvenzantrag dann bei Ihrem Insolvenzgericht einreichen, damit der außergerichtliche Einigungsversuch nicht umsonst war. Mehr über das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren erfahren Sie →hier.