Neuer Betrugsversuch mit gefälschter U + C-Abmahnung, nun per Briefpost: Hier liegt eine Angeblich von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Regensburg, im Namen von The Archive AG übersandte Abmahnung mit dem Vorwurf, unerlaubtes Streaming über Redtube betrieben zu haben, vor. Eine telefonische Rückfrage in der Kanzlei U + C bestätigte, was viele Details des Schreibens bereits vermuten ließen: Es handelt sich um eine Fälschung und den betrügerischen Versuch, den Empfänger um sein Geld zu bringen.
Inhalt
Worum geht es?
Die Streaming-Abmahnung der Regensburger Kanzlei U + C Rechtsanwälte schlägt weiterhin Wellen und ließ Trittbrettfahrer aktiv werden. Bereits →hier wurde über die gefälschten, angeblich von U + C stammenden, Abmahnungen per E-Mail berichtet, in deren Anhang sich ein Schadprogramm verbarg. Nun scheint die Abmahnung weitere betrügerische Trittbrettfahrer angeregt zu haben: Die neue Fake-Abmahnung wurde per Briefpost unter einem auf den ersten Blick täuschend echt nachgemachten U + C-Briefkopf versandt.
Inhalt der Fake-Abmahnung
Die hier vorliegende Fake-Abmahnung datiert vom 17.12.2013. Dem Empfänger wird vorgeworfen, über das Portal Redtube eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Amanda’s Secrets“ begangen zu haben. Der Empfänger wurde aufgefordert, einen Gesamtbetrag von 610,00 € bis zum „13.121013“ (kein Schreibfehler!) zu bezahlen und bis zum 31.12.2014 (!) eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Details weisen auf Nachahmung und Betrugsversuch hin
Wer bereits echte U + C-Abmahnungen für The Archive AG in der Hand hatte, wird beim zweiten Hinsehen mehrere kleine Details entdecken, die die Fälschung entlarven:
So fehlt etwa im Anschriftenfeld und auf der Unterlassungserklärung der Barcode. Die Angaben zu Telefon, Telefax, E-Mail und Website sind im Layout verwackelt und stehen nicht bündig.
Das Aktenzeichen der Fakeabmahnung besteht aus der Buchstabenfolge FTOF und nachfolgenden neun Ziffern. Die Aktenzeichen der U + C-Abmahnungen für The Archive AG beginnen mit dem ersten Wort des Filmtitels, gefolgt von sieben Ziffern.
Als Bankverbindung ist in der Fake-Abmahnung die ungarische OTP Bank Rt, IBAN HU29117080012054779400000000, BIC OTPVHUHB, angegeben. U+C Rechtsanwälte geben in ihren Abmahnungen ein Konto bei der Donner & Reuschel Bank an.
In der Forderungsaufstellung wird die Position „Schadensersatz“ mit 375,50 € beziffert – U+C Rechtsanwälte setzen hier, soweit aus den bisherigen Abmahnungen bekannt, jeweils 15,50 € an. Die Gesamtforderung der Fake-Abmahnung beträgt damit 610,00 € – U+C Rechtsanwälte fordern insgesamt 250,00 €.
In der Unterlassungserklärung wird statt dessen nur – wie in der Original-U+C-Abmahnung – ein Betrag von 250,00 € gefordert.
Was tun mit der Fake-Abmahnung?
Ganz einfach:
- Nicht beantworten!
- Und erst recht nicht bezahlen!
Wer über die Weihnachtstage wegfährt, sollte aber vorsichtshalber den Briefkasten überwachen lassen – damit nicht womöglich das Jahr 2014 mit bösen Überraschungen beginnt. Mehr zu diesem Thema →hier.