Hier in der Kanzlei liegen die Akten zu den Redtube-Streaming-Abmahnungen, die die Kanzlei U+C im Dezember 2013 für The Archive AG versandte, still auf Überwachung. Derweil gelang es den Mainzer Kollegen von MMR, vom Landgericht (LG) Köln das Gutachten zur angeblich korekten Funktion der eingesetzen Software zu erhalten, mit der die IP-Adresse der Anschlussinhaber ermittelt wurden.
Worum geht es?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian stellte Anfang August 2013 beim LG Köln 89 Anträge auf zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern. Das Gericht gab 62 Anträgen statt. Die Kölner Richter stuften das vorgelegte Gutachten zur Ermittlungssoftware GLADII 1.1.3 als glaubwürdig ein. Mittlerweile rückte das LG Köln, wie dessen Pressemitteilung vom 20.12.2013 zeigt, von dieser Beurteilung wohl wieder ab.
Der Blogger Klemens Kowalski wiederum veröffentlichte eine lesenswerte technische Analyse der Ausführungen in dem Gutachten – und kommt darin zu dem Schluss, dass die IP-Adressen der späteren Abmahnungsopfer mit Hilfe einer zwischengeschalteten Seite ausgelesen und abgephisht wurden.
Wie geht es weiter?
Unabhängig davon, dass die Abmahnungen vom Dezember 2013 schon alleine aus formalen Gründen unwirksam sein dürften – was bislang über die Hintergründe der Redtube-Abmahnung zu lesen war und hier weiter zu lesen ist, stimmt bedenklich. Es lässt vor allem eines erkennen: Das Versagen des Gerichts als Kontrollorgan angesichts der Masse der Auskunftsanträge – DDoS in der Welt der Papierakten…