Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder aktualisierten am 09.10.2014 ihre Orientierungshilfe zum Cloud Computing. Die Orientierungshilfe, so ist es der Vorbemerkung zu entnehmen, richtet sich an Entscheidungsträger, betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte sowie an IT-Verantwortliche und soll den datenschutzgerechten Einsatz dieser Technologie fördern. Der Schwerpunkt der Orientierungshilfe, so wird weiter ausgeführt, liegt auf Hinweisen bei der Nutzung von Cloud-Computing-Diensten durch datenverarbeitende Stellen.
Die Orientierungshilfe ersetzt die erste Fassung aus dem Jahr 2011. Die aktualisierte Fassung kann _hier heruntergeladen werden.