Per unerbetenem Fax ging hier ein Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis „Gewerbe-Meldung.de“ ein. Nach einiger Suche wie üblich ohne jede Hervorhebung im Fließtext: Drei Jahre Mindestlaufzeit und 348 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr – insgesamt also 1.242,36 € brutto. Augen auf!
Gewerbe-Meldung.de – worum geht es?
Hinter dem Branchenverzeichnis Gewerbe-Meldung.de steht, so die Angabe auf dem Eintragungsformular, eine Europe REG Services Ltd mit Unternehmensadresse Gerichtsweg 2, 04103 Leipzig. Das Web-Impressum klärt auf: Sitz der Gesellschaft ist Malta.
In der Kopfzeile wird zunächst mit stilisiertem Bundesadler ein regionaler Bezug zum Empfänger aufgebaut durch Bezeichnungen wie „Deutschland.Gewerbe-Meldung.de“, „Passau.Gewerbe-Meldung.de“, „Muenchen.Gewerbe-Meldung. De“, „Frechen.Gewerbe-Meldung.de“ oder „Berlin. Gewerbe-Meldung.de“. In der von Branchenbuch-Fallen bekannten Art und Weise werden in dem Eintragungsformular zunächst die Kontaktdaten des eigenen Unternehmens abgefragt, zum Teil mit bereits eingetragenen Kontaktdaten, die überprüft und korrigiert werden sollen, zum Teil mit Kontaktdaten, die der Empfänger noch eintragen soll. Ohne jede Hervorhebung – hier nur von RA Stefan Loebisch zur Verdeutlichung gelb markiert! – dann im Fließtext:
„Es handelt sich nicht um ein gebührenfreies Register, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot. Es ist behörden- und kammerunabhängig. Es besteht bisher keine Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird das Leistungspaket für drei Jahre verbindlich bestellt. Der Preis für das Leistungspaket beträgt 343 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unter (…)“
Bemerkenswert, dass das Fax mit dem Eintragungsformular hier unter der Absender-Nummer 0061282083200 einging – 0061 ist die Ländervorwahl von Australien…
Formular unterschrieben und zurückgesandt – was tun?
Wer das Formular für das Branchenverzeichnis „Gewerbe-Meldung.de“ voreilig unterschrieben und zurückgefaxt hat, und dabei den unauffälligen Hinweis über die Vertragslaufzeit und die Jahresgebühr übersehen hat, steht noch lange nicht schutzlos da: Zumindest eine Anfechtung und hilfsweise die Kündigung des Vertrages kommen in Frage – weitere Einwendungen und Einreden gegen die Forderung sind denkbar. Entscheidend ist, dass schnell, überlegt und zielgerichtet reagiert wird.
Die Kanzlei Stefan Loebisch vertritt bundesweit Unternehmen wie Privatpersonen gegen eine Vielzahl von unseriösen Branchenverzeichnis-Anbietern.
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