Kaum sind die Schüsse und Explosionen in Paris verhallt, setzten die üblichen Reflexe ein – so auch auf Seiten der Gewerkschaft der Polizei. Deren Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei, Jörg Radek, fordert nun nach einer Meldung der Rheinischen Post, das „eng gefasste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung“ müsse „überdacht“ werden. In das gleiche Horn stößt nach einer Meldung von heise online der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende der GdP in Nordrhein-Westfalen, Arnold Plickert.
Vorratsdatenspeicherung: Reflexe statt Reaktionen
Immer wieder die gleichen Reflexe: Vorratsdatenspeicherung als angebliche Wunderwaffe gegen den Terrorismus 2.0. Immer wieder freilich auch der gleiche Mangel an konkreten Nachweisen: Wann wurde wo aufgrund der Vorratsdatenspeicherung welcher Erfolg hervorgebracht? Welcher Anschlag konnte aufgrund der Vorratsdatenspeicherung verhindert werden?
In Frankreich wurde die Vorratsdatenspeicherung mit 12-monatiger Speicherung im Rahmen der Gesetze zur Terrorismusbekämpfung schon 2006 eingeführt. Die Vorratsdatenspeicherung verhinderte den Anschlag auf Charlie Hebdo in Paris nicht. Die Vorratsdatenspeicherung verhinderte die Anschläge von Paris am 13. November 2015 nicht.
Vorratsdatenspeicherung: Nur fehlende Routine oder heiße Luft?
Üben die Sicherheitskräfte noch mit der Vorratsdatenspeicherung? Fehlt ihnen noch die Routine, anhand der dank Vorratsdatenspeicherung reichhaltig gewonnenen Informationen Entschlüsse und Handlungen – rechtzeitig – in die Wege zu leiten? Oder ist die Vorratsdatenspeicherung möglicherweise nicht mehr als ein Fetisch, vielleicht geeignet, schon bei der bloßen Erwähnung bei dem einen oder anderen Innen- und Sicherheitspolitiker ein wohliges Gänsehautgefühl hervorzurufen, aber im übrigen ein Ding ohne praktischen Wert?
Nur Gänsehautgefühl ist jedenfalls keine Lösung.