Ein aufmerksamer Kollege wies mich dankenswerterweise darauf hin, dass die angebliche Media Solution AG aus Berlin bei ihrer Routenplaner-Abofalle maps24-routenplaner.online zwischenzeitlich die Beschriftung des Bestell-Button geändert hat: Ganz gesetzeskonform im Sinne von § 312j Abs. 3 BGB ist der Bestell-Button jetzt mit „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet. Macht nichts – trotzdem gibt es kein Geld.
In der Abzock-Seite stecken noch weitere rechtliche Fehler, die die Entgeltklausel unwirksam machen und den Zahlungsanspruch aushebeln. Ein bisschen Kosmetik hier und da hilft nicht, wenn das Gesamtkonzept bei der Abzocke nicht stimmt. Mit dem Amazon-Gutschein wird es nichts.
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