Weihnachtsmärkte, Weihnachtslieder und das Entstellungsverbot

Vor dem Kanzleifenster auf dem Domplatz tobt wie jedes Jahr der Passauer Christkindlmarkt. Ein Alleinunterhalter gibt am Keyboard Weihnachtslieder zum Besten. Seine Gesangesdarbietungen werden getragen vom monotonen Gedudel seines Keyboard-Rhythmusprogrammes: Bim-bum-bim-bum… Ich frage mich, ob hier nicht das urheberrechtliche Entstellungsverbot nach § 14 UrhG greift – aber wahrscheinlich sind sämtliche Lieder längst gemeinfrei. Oh du fröhliche, oh du selige. Gnadenlose Weihnachtszeit.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt