Branchenbuch Bayern: Global Media GmbH LLC und ProConcepta GmbH

Augen auf bei E-Mail-Werbung für das „Branchenbuch Bayern“ – Achtung Branchenverzeichnis-Falle: Die Global Media GmbH LLC ist erneut auf Akquisetour mittels E-Mail-Spam. Hinter der angeblichen Bitte, die Firmendaten zu prüfen, steht wieder der Versuch, den Auftrag für einen kostenpflichtigen „Businesseintrag“ im Online-Branchenverzeichnis „branchenbuch24.net“ zu ergattern.

Spam für „Branchenbuch Bayern“

Die Digi Medien GmbH LLC geht, die Global Media GmbH LLC kommt – über das Bäumchen-wechsel-Dich-Spiel bei Spam-Werbung angeblich aus den USA für regionale Branchenportale für Deutschland mit anschließendem Inkasso aus der Schweiz wurde bereits >hier< berichtet. Die Global Media GmbH LLC hat ihren Sitz (angeblich) in den USA, nämlich unter der Adresse 1621 Central Avenue, Cheyenne, WY 82001. Weiterhin hat die „Servicefaxnummer“, an die die „Eintragungsofferte 2023/2024“ zurückgeschickt werden soll, die Ländervorwahl der Schweiz. Auch sonst erinnert vieles an der Aufmachung der „Eintragungsofferte“ der Global Media GmbH LLC für ihr „Branchenbuch Bayern“ an die Formulare, die die Digi Medien GmbH LLC für deren „Brancheneintrag Bayern“ (und Brancheneinträge für andere Bundesländer) verschickte.

Achtung Falle: Kostenpflichtiger Zweijahresvertrag droht

Der Text der – unerbetenen und daher rechtswidrigen – Werbe-E-Mail lautet aktuell:

„Sehr geehrte Damen und Herren, 

anbei im Anhang der Eintragungsantrag (PDF-Datei) für die Publikation im Branchenbuch 2023/2024. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten unterschrieben per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Serviceteam der 

Global Media GmbH“

Im Anhang der Mail befindet sich wie von früheren Spam-Aktionen bereits bekannt ein PDF-Formular „Branchenbuch Bayern“ mit der Aufforderung, die Firmendaten auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Wie dieses Formular für das „Branchenbuch Bayern“ derzeit aussieht, können Sie >hier< sehen. Die entscheidenden Passagen hat Rechtsanwalt Stefan Loebisch gelb hervorgehoben:

Wie ebenfalls bereits früher praktiziert, handelt es sich tatsächlich um einen Auftrag für einen kostenpflichtigen „Businesseintrag“ in einem Online-Branchenverzeichnis, das unter https://branchenbuch24.net abrufbar ist.

Pro Vertragsjahr sollen 990 € fällig werden. Die Mindestlaufzeit soll zwei Jahre umfassen. Insgesamt sollen damit mindestens damit 1.980 € berechnet werden. Der Vertrag soll sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sofern er nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit per Einschreiben oder per E-Mail gekündigt wird.

Die unter https://branchenbuch24.net/agb abrufbaren AGB sehen als Gerichtsstand für alle Kaufleute den „Geschäftssitz der Global Media GmbH LLC “ vor.

Unvollständige Angaben über die „Global Media GmbH“ aus den USA

In der E-Mail ist nur von der „Global Media GmbH“ die Rede. Das unter https://branchenbuch24.net/impressum abrufbare Web-Impressum weist indes als Seitenbetreiberin keine GmbH nach deutschem Recht, sondern eine Limited Liability Company (LLC), also eine Rechtsform nach US-amerikanischem Recht aus. Tatsächlich ist das Wort „GmbH“ also nur Bestandteil des Firmennamens.

Rechnungsstellung durch ProConcepta GmbH aus der Schweiz

Unternehmen, die das Eintragungsformular für das „Branchenbuch“ der Global Media GmbH LLC zurückgesandt hatten, erhalten im Anschluss eine Rechnung einer ProCocepta GmbH aus Flawil in der Schweiz für das erste Vertragsjahr zugesandt. Die ProConcepta GmbH gibt in der Rechnung an, mit der Fakturierung durch die Global Media GmbH LLC beauftragt worden zu sein.

Branchenbuch Bayern der Global Media GmbH LLC: Was tun?

Anbieter, die wie die Global Media GmbH LLC mittels rechtswidrigem E-Mail-Spam für sich werben, erwecken nicht eben Vertrauen. Anbieter, die noch dazu auf den ersten Blick den Eindruck einer GmbH nach deutschem Recht erwecken, sich bei weiterer Betrachtung aber als ausländisches Rechtskonstrukt entpuppen, wirken erst recht unseriös.

Wie bei jedem Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis gilt beim Eintragungsformular für das „Branchenbuch Bayern“ der Global Media GmbH LLC: Zuerst lesen, danach erst unterschreiben – oder auch nicht unterschreiben und stattdessen löschen.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abofallen und Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.

 

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