Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht: Auch im November 2023 versendet die Kanzlei Frommer Legal aus München – ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte – für Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnschreiben. Gegenstand der Abmahnung ist wieder einmal der Film „The Flash“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine Internet-Tauschbörse mittels P2P-Client.
Vom Anschlussinhaber wird auch mit dieser Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, außerdem Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von zusammen 935,80 €. Die Abmahnkosten werden aus einem Gesamtgegenstandswert von 1.700,00 € berechnet.
Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „The Flash“
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Frommer Legal vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:
- Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
- Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
- Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
- Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.
Film „The Flash“ – worum geht es?
Der Film „The Flash“ ist ein US-amerikanischer Science-Fiction- und Action-Film, der auf der Comicfigur The Flash basiert und Teil des DC Extended Universe ist. Filmpremiere war am 12. Juni 2023 in Los Angeles. Am 15. Juni 2023 startete der Film in den deutschen Kinos.
Das Medienunternehmen Warner Bros. Entertainment Inc. wird in Filesharing-Angelegenheiten regelmäßig von der Kanzlei Frommer Legal – früher Waldorf Frommer – aus München vertreten. Bereits im Juli 2023 war „The Flash“ Gegenstand von Filesharing-Abmahnungen.
Mehreren Berichten zufolge spielte „The Flash“ nicht die erhofften Ergebnisse ein. Die Zeitschrift „TV Spielfilm“ bezeichnet den Film in einem Online-Artikel vom 22.08.2023 gar als „Mega-Flop“.
© RA Stefan Loebisch | Kontakt