Abmahnung Leo E-Commerce Ltd. durch von Have Fey Rechtsanwälte

Aktuelle Abmahnung aus dem Urheberrecht: Hier liegen Abmahnschreiben der Kanzlei von Have Fey Rechtsanwälte aus Hamburg für die Leo E-Commerce Ltd., Valletta, Malta, vor. Gegenstand der Abmahnung ist jeweils die Einbindung von Produktfotos in eine Anzeige auf dem Portal „kleinanzeigen.de“.

Abmahnung Leo E-Commerce Ltd.: Worum geht es?

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei von Have Fey Rechtsanwälte wird den Abmahnungsempfängern jeweils vorgeworfen, sie hätten urheberrechtlich geschützte professionelle Produktfotos in eine eigene Anzeige auf dem Portal „kleinanzeigen.de“ eingebunden. An diesen Produktfotos habe die Leo E-Commerce Ltd. im Rahmen eines Lizenzkaufvertrages die Nutzungsrechte erworben. Eine Erlaubnis zur Nutzung sei seitens der Leo E-Commerce Ltd. nicht erteilt worden.

Vom Abmahnungsempfänger wird deshalb jeweils zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Auskunft, wie das Bildmaterial verwendet wurde, gefordert. Auf Grundlage der Auskunftserklärung soll dann in einem nächsten Schritt der Schadensersatzanspruch berechnet werden. Außerdem werden Abmahnkosten, berechnet nach einem Streitwert von 1.000 € pro verwendetem Fotos, geltend gemacht.

Überprüfung des Abmahnschreibens der Kanzlei von Have Fey Rechtsanwälte

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung:

  • Ist es überhaupt zu dem Rechtsverstoß gekommen?
  • Wer ist in diesem Fall für den Rechtsverstoß verantwortlich?
  • Ist die Anwaltsvergütung korrekt berechnet?

Kommt man um eine Unterlassungserklärung und eine Auskunftserklärung nicht herum, ist dann in einem weiteren Schritt zu überprüfen, ob die Schadensersatzforderung korrekt berechnet wurde.

 

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