Abmahnung NIMROD für Kalypso Media Group – Dungeons 4

Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu ein Abmahnschreiben der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin für Kalypso Media Group GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist das Computerspiel „Dungeons 4“. Dem Anschlussinhaber wird mit dieser Abmahnung der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse vorgeworfen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, außerdem Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz.

Auch in dieser Abmahnung der Kanzlei NIMROD werden die Abmahnkosten in Höhe von 381,40 € aus einem Gegenstandswert von 3.500,00 € berechnet. Anstelle einer Gesamtforderung von 2.881,40 € wird ein Vergleich über einen Betrag von 850,00 € angeboten.

Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Dungeons 4“

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei NIMROD vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.

Computerspiel „Dungeons 4“ – worum geht es?

Das Computerspiel „Dungeons 4“ ist ein Strategiesimulationsvideospiel, das von Realmforge Studios entwickelt und von Kalypso Media veröffentlicht wurde. Es wurde am 9. November 2023 für Windows, PlayStation 5 und Xbox Series X/S veröffentlicht.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren regelmäßig Anbieter von Computerspielen in Filesharing-Angelegenheiten, darunter auch die Kalypso Media Group GmbH.

 

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